AGB

Veranstalter

Veranstalter ist der Weltenspieler im BDP Landesverband Hessen e.V., Baumweg 10, 60316 Frankfurt – vertreten durch Ferenc Kantor, Tel.: 069 431076, strandhoegg@weltenspieler.de – im Bund Deutscher Pfadfinder*innen e.V., eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt am Main VR 6379, nachfolgend Veranstalter genannt.

Geltungsbereich

1) Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit dem Liverollenspiel „Strandhoegg – Schiffbruch“ (nachfolgend Veranstaltung genannt) möglichen Belange.

2) Vertragspartner sind der Teilnehmer (jede auf der Veranstaltung anwesende Person, die im Besitz einer gültigen Anmeldung ist) und der Veranstalter.

3) Die Veranstaltung findet in der Jugendbildungsstätte Fürstenberg (Am Schullandheim 1, 37699 Fürstenberg) statt. Die AGB gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Zusätzlich zu den AGB des Veranstalters gilt die Hausordnung der Jugendbildungsstätte.

Haftung des Veranstalters

1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Pflichten des Teilnehmers

1) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).

2) Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.

3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung gegebenenfalls einer Prüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Trotzdem ist er für die gesamte Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, für ihn fragwürdige Ausrüstungsgegenstände ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung nicht zuzulassen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Gegenstand umgehend aus dem Spielgebiet zu bringen.

4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

5) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

6) Teilnehmer, die eine NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Karte erwerben, haben auf der Veranstaltung den Weisungen der Spielleitung unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wir körperliche Erschöpfung, Verletzung etc. sowie moralische Vorbehalte
Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er spontan für zeitlich befristete NSC-Aufgaben rekrutiert werden kann.

7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, 24 Stunden am Tag durchgehend IT zu bleiben.

8) Der Teilnehmer ist mit InFight-Handlungen wie beispielsweise Anfassen oder Schubsen einverstanden. Stechen mit dafür geeigneten Waffen und Schläge von oben auf den Helm sind erlaubt. Bei Kämpfen hat man sich stets den Umständen und dem Gegenüber angepasst, umsichtig und verantwortungsbewusst zu verhalten.

9) Der Teilnehmer verpflichtet sich jeglicher Out-Time Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung etc. zu unterlassen. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmer*Innen sind zu beachten und müssen gewahrt werden! Wir spielen ein Spiel, in einer anderen Zeit, in der andere Normen, Sitten und Moralvorstellungen herrschen, dennoch ist gegenseitiger Respekt und aufeinander Acht zu geben für uns von höchster Wichtigkeit.

10) Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für die Teilnahme. Ausnahmen sind nur in Absprache möglich. Darstellungen von Gewalt und psychische Belastung können in NICHT jugendgeeigneter Form vorkommen.

11) Grundsätzlich sind Hunde auf der Veranstaltung nicht zugelassen. Ausnahmen sind nur in Absprache möglich. Sollten Ausnahmen zugelassen werden, herrscht während der gesamten Veranstaltung absolute Maulkorb- und Leinenpflicht! Bei Nichteinhaltung wird der Hundehalter samt dem Hund von der Veranstaltung verwiesen.

Ausschluss von der Veranstaltung

1) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

2) Der Konsum von illegalen Rauschmitteln ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

Ton- und Filmaufnahmen / Fotografie

1) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung, Speicherung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine werbliche Vermarktung.
Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

3) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

4) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

Anmeldung, Zahlungsmodalitäten, Rücktritt

1) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Alle Änderungen der Teilnehmer müssen über den Veranstalter erfolgen.

2) Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.

3) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

4) Nach der Anmeldung ist der fällige Betrag innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Wird der Beitrag nicht fristgerecht beglichen, behält sich der Veranstalter vor den Platz wieder freizugeben.

5) Ausfallzahlungen bei einem Rücktritt von der Veranstaltung:

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 20% des Staffelpreises
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Staffelpreises
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 75% des Staffelpreises
  • bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – 90% des Staffelpreises
  • danach – 100% des Staffelpreises

6) Bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Datenerhebung & Datenschutz

1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt und gespeichert werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Email umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppenzugehörigkeit, etwaige Allergien, etc.) Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt, siehe auch Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Weitere Veranstaltungsbedingungen

1) Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.

2) Das Befahren des Mittelalterdorfes mit dem eigenen Fahrzeugt ist nicht gestattet. Der Parkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet.

3) Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter und die Brandwache der Feuerwehr.

4) Der Einsatz jedweder pyrotechnischer Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, die Genehmigung durch den Veranstalter.

Anwendbares Recht

1) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

2) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3) Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.04.2020 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.


Weltenspieler im BDP Landesverband Hessen e.V.